Betriebliche Altersvorsorge · Vorsorge und Mitarbeiterbindung verbinden

Eine gute Betriebsrente soll Mitarbeitende überzeugen – und für euch sauber funktionieren.

Betriebliche Altersvorsorge ist mehr als ein einzelner Vertrag. Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss, Durchführungsweg, Lohnabrechnung und Versorgungsordnung müssen zusammenpassen. Wir entwickeln daraus ein verständliches System für Unternehmen und Beschäftigte.

✓ Einheitliche Regeln schaffen ✓ Zuschüsse sinnvoll gestalten ✓ Mitarbeitende verständlich informieren

Arbeitgeberleistung mit System

Eine klare bAV stärkt Vorsorge und Personalbindung.

Wenn Regeln, Zuschuss und Kommunikation nachvollziehbar sind, wird die Betriebsrente zu einem sichtbaren Bestandteil eures Arbeitgeberangebots.

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Vorsorge ermöglichen

Mitarbeitende können über den Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen und dafür eigenes Entgelt, Arbeitgeberbeiträge oder beides nutzen.

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Arbeitgeberprofil stärken

Ein nachvollziehbarer Zuschuss und gute Beratung zeigen Wertschätzung und können die Bindung an das Unternehmen unterstützen.

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Verwaltung vereinfachen

Einheitliche Anbieter, feste Abläufe und klare Ansprechpartner verhindern einen unübersichtlichen Bestand aus Einzellösungen.

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Haftungsrisiken reduzieren

Saubere Auswahl, dokumentierte Entscheidungen, korrekte Zuschüsse und eine abgestimmte Versorgungsordnung schaffen Klarheit. Die arbeitsrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers bleibt dabei im Blick.

Wer zahlt welchen Anteil?

Drei Finanzierungsmodelle – ein gemeinsames Ziel.

Die Gestaltung bestimmt, wie attraktiv die Betriebsrente für Mitarbeitende ist und welche Kosten sowie Pflichten auf den Arbeitgeber zukommen.

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Entgeltumwandlung

Ein Teil des künftigen Bruttoentgelts fließt in die betriebliche Altersvorsorge. Beschäftigte haben im gesetzlichen Rahmen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

  • Umwandlungsbetrag festlegen
  • Auswirkungen auf Netto und Sozialleistungen erklären
  • Vereinbarung dokumentieren
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Arbeitgeberfinanzierte Versorgung

Der Arbeitgeber trägt den Beitrag zusätzlich zum Gehalt und kann damit eine deutlich sichtbare Zusatzleistung schaffen.

  • Berechtigtenkreis festlegen
  • Höhe und Staffelung bestimmen
  • Unverfallbarkeit und Ausscheiden beachten
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Mischfinanzierung

Arbeitgeberzuschuss und Eigenbeitrag werden kombiniert. Ein über den gesetzlichen Mindestzuschuss hinausgehender Beitrag kann die Teilnahme attraktiver machen.

  • Zuschussmodell definieren
  • Gleichbehandlung sicherstellen
  • Kosten planbar halten

Der gesetzliche Rahmen

Anspruch und Arbeitgeberzuschuss gehören korrekt umgesetzt.

Bei einer Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifverträge und der konkrete Durchführungsweg können Besonderheiten vorgeben.

EntgeltumwandlungsanspruchBeschäftigte können im gesetzlichen Umfang verlangen, künftiges Entgelt für eine Betriebsrente zu verwenden.
Arbeitgeber entscheidet mitDurchführungsweg, Versorgungsträger und betriebliche Regeln werden nicht allein vom Mitarbeitenden bestimmt.
Tarif und Bestand prüfenTarifbindung, Altverträge und bereits bestehende Zusagen können die zulässige Gestaltung verändern.

Fünf Durchführungswege

Nicht jeder Weg passt zu jedem Unternehmen.

Komplexität, Mitarbeiterzahl, gewünschte Leistungen, Bilanzwirkung und Verwaltungsaufwand bestimmen die geeignete Lösung.

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Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeitenden eine Rentenversicherung ab. Sie ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen ein häufig genutzter Weg.

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Pensionskasse

Die Versorgung läuft über eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Tarif- und Branchenlösungen können eine Rolle spielen.

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Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten einen eigenen aufsichtsrechtlichen Rahmen und können je nach Konzept andere Anlage- und Leistungsmöglichkeiten eröffnen.

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Unterstützungskasse

Sie kann insbesondere für höhere arbeitgeberfinanzierte Versorgungen interessant sein, benötigt aber eine sorgfältige arbeits- und steuerrechtliche Gestaltung.

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Direktzusage

Der Arbeitgeber verspricht die Versorgung unmittelbar und bildet dafür Rückstellungen. Finanzierung, Bilanz, Insolvenzsicherung und Verwaltung erfordern eine umfassende fachliche Begleitung.

Die Versorgungsordnung schafft Klarheit

Einheitliche Regeln verhindern spätere Missverständnisse.

Eine schriftliche Versorgungsordnung bündelt die betrieblichen Entscheidungen. Sie ersetzt keine individuelle Entgeltumwandlungsvereinbarung, schafft aber einen verlässlichen Rahmen.

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Berechtigtenkreis

Wer darf teilnehmen und gelten unterschiedliche Regeln für objektiv abgrenzbare Mitarbeitergruppen?

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Zuschussregel

Gesetzlicher Zuschuss, freiwilliger Mehrzuschuss, Höchstbeträge und mögliche Staffelungen werden eindeutig beschrieben.

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Durchführungsweg und Anbieter

Das Unternehmen legt fest, welche Versorgungslösung für neue Vereinbarungen genutzt und wie mit Altverträgen umgegangen wird.

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Eintritt und Ausscheiden

Beginn, Unterbrechungen, Arbeitgeberwechsel, private Fortführung und Übertragung werden organisatorisch vorbereitet.

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Kommunikation und Zuständigkeit

Personal, Lohnbuchhaltung, Steuerberatung, Versorgungsträger und Beratung benötigen klar definierte Aufgaben und einen verlässlichen Informationsfluss.

Vorteile und Folgen transparent erklären

Der Nettobeitrag ist nur ein Teil der Entscheidung.

Entgeltumwandlung kann in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenbegünstigt sein. Gleichzeitig können geringere Sozialversicherungsbeiträge spätere gesetzliche Leistungen beeinflussen. Leistungen im Alter sind nach den dann geltenden Regeln zu versteuern; außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

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Beitrag heute

Bruttobeitrag, Arbeitgeberzuschuss und tatsächliche Nettobelastung werden nachvollziehbar gegenübergestellt.

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Leistung im Alter

Garantien, mögliche Überschüsse, Kosten, Rentenfaktor und Auszahlungsformen bestimmen die spätere Versorgung.

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Gesetzliche Sozialleistungen

Weniger beitragspflichtiges Entgelt kann unter anderem gesetzliche Rente, Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld beeinflussen.

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Abgaben im Leistungsbezug

Besteuerung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hängen von der persönlichen Situation und den dann geltenden Vorschriften ab. Eine reine Steuerersparnis ist deshalb kein ausreichendes Auswahlkriterium.

Bestände zuerst ordnen

Neue Lösungen dürfen Altverträge nicht überrollen.

In vielen Betrieben bestehen bereits unterschiedliche Direktversicherungen, alte Zusagen oder mitgebrachte Verträge. Bevor ein neues System startet, wird der Bestand vollständig aufgenommen.

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Altzusagen erfassen

Beginn, Durchführungsweg, Finanzierung, Zusageart, Bezugsrecht und steuerliche Behandlung werden dokumentiert.

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Zuschüsse kontrollieren

Bestehende Entgeltumwandlungen werden auf tarifliche und gesetzliche Zuschussregeln sowie die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis geprüft.

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Portabilität bewerten

Ein mitgebrachter Vertrag muss nicht automatisch übernommen werden. Übertragung, private Fortführung und Neuzusage werden sauber verglichen.

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Zielsystem definieren

Für künftige Mitarbeitende entsteht eine einheitliche Lösung, während schützenswerte Altzusagen korrekt weitergeführt oder abgegrenzt werden.

So führen wir die bAV im Betrieb ein

Vier Schritte vom Bestand zum verständlichen Angebot.

1Bestand aufnehmen

Altverträge, Tarifbindung, Mitarbeitergruppen, Zuschüsse und Abläufe werden vollständig erfasst.

2Arbeitgebermodell entwickeln

Durchführungsweg, Anbieter, Zuschuss, Berechtigtenkreis und Zusatzleistungen werden festgelegt.

3Regeln dokumentieren

Versorgungsordnung, Vereinbarungen, Lohnabrechnung und interne Zuständigkeiten werden aufeinander abgestimmt.

4Mitarbeitende beraten

Vorteile, Folgen und persönliche Entscheidungen werden verständlich erklärt und sauber dokumentiert.

Der nächste Schritt

Lasst uns aus einzelnen Verträgen ein klares Versorgungssystem machen.

Für einen ersten Überblick helfen eine Mitarbeiterliste ohne sensible Gesundheitsdaten, bestehende bAV-Verträge, aktuelle Zuschussregeln, Informationen zur Lohnabrechnung und mögliche Tarifbindungen.

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